Krankenkassen und LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern ringen seit Monaten um eine Vergütung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Die Verhandlungen sind jetzt gescheitert. Dies gefährdet die Versorgung der Patienten.
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern erklärt – wie bereits im Vorjahr - die Verhandlungen zur Vergütung der Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) für 2024 als gescheitert. Die Krankenkassen und die LIGA-Verbände konnten sich für 187 ambulante Pflegedienste der Wohlfahrtsverbände auf keine neuen Preise verständigen.
„Für uns steht das Wohl unserer Patienten an erster Stelle. Doch ihre Versorgung ist derzeit akut gefährdet“, sagt Jan-Hendrik Hartlöhner, Vorsitzender der LIGA. „Wir wollen unsere Patienten auch in Zukunft qualitativ hochwertig und verlässlich versorgen. Aber dafür brauchen wir eine angemessene und auskömmliche Refinanzierung unserer Leistungen.“
Nachdem die Verhandlungen im Frühjahr 2023 gescheitert waren, hat im November 2023 eine unabhängige und neutrale Schiedsperson eine sach- und leistungsgerechte Vergütung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege festgesetzt. Die Krankenkassen haben gegen diesen Schiedsspruch im Dezember Klage eingereicht. „Wir fordern die Krankenkassen nachdrücklich auf, ihre Klage gegen den Schiedsspruch zurückzuziehen und diesen anzuerkennen. Nur durch die vollumfängliche Umsetzung des Schiedsspruchs werden die in den ambulanten Pflegediensten entstehenden Personalkosten refinanziert und eine flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Häuslichen Krankenpflege ermöglicht“, sagt der LIGA-Vorsitzende.
Mit dem Schiedsspruch ist ein sach- und leistungsgerechtes Vergütungssystem anerkannt worden.
Bisher wurde die Vergütung der Leistungen der Häuslichen Krankenpflege von den Krankenkassen nur pauschal weiterentwickelt, ohne Rücksicht auf die in den ambulanten Pflegediensten tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Pauschalen sind aber zu niedrig, da sie die gestiegenen Lohnkosten nicht berücksichtigen. „Wir zahlen Gehälter auf Tarifniveau. So erkennen wir die gute und wertvolle Arbeit der Mitarbeitenden in der Pflege an. Die Kostenträger müssen diese Entwicklungen in der Vergütung mittragen “, so Jan-Hendrik Hartlöhner weiter.
Die Wohlfahrtsverbände sehen nur auf Basis des Schiedsspruchs die Möglichkeit, die Vergütungsverhandlungen für 2024 fortzuführen. Das lehnen die Krankenkassen ab. Daher muss erneut der Weg eines langwierigen Schiedsverfahrens zu Lasten der ambulanten Pflegedienste der LIGA-Verbände beschritten werden.
Wenn die grundlegenden Rahmenbedingungen zur Erbringung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege für die ambulanten Pflegedienste nicht stimmen, ist auf absehbare Zeit die Versorgung der Patienten in ihrem Zuhause gefährdet.
Hintergrund:
Unter Häuslicher Krankenpflege (HKP) versteht man die medizinischpflegerische Versorgung und Betreuung von Patienten in ihrem eigenen Zuhause. Dies umfasst die Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Injektionen und andere medizinische Dienstleistungen, die normalerweise in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung angeboten werden. Die Pflege kann von qualifiziertem medizinischem Personal wie Pflegefachmännern/-frauen oder geschulten Pflegekräften durchgeführt werden und zielt darauf ab, die Genesung und Lebensqualität der Patienten zu verbessern bzw. Krankenhausaufenthalte zu verhindern oder zu verkürzen.
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