Die Pflegeheimkosten müssen von den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen selbst gezahlt werden.
Jeder Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen zahlen einen Eigenanteil für den Pflegeheimplatz. Der Betrag setzt sich zusammen aus Kosten für die Pflege, die Unterkunft, die Verpflegung sowie aus Investitions- und Ausbildungskosten. Der Eigenanteil ist feststehend und wird unabhängig vom Pflegegrad gezahlt. Den genauen Betrag für unsere Pflegeheime erfahren Sie bei der jeweiligen Pflegeheimleitung.
Die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung werden zwischen uns, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern regelmäßig neu vereinbart. Von den verhandelten Pflegekosten werden die Zuschüsse der Pflegekassen je nach Pflegegrad der Pflegebedürftigen abgezogen, daraus ergibt sich der Eigenanteil.