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Kurzzeitpflege

Sie brauchen kurzfristig und kurze Zeit Hilfe, um Ihren Angehörigen zu pflegen? In unserer Kurzzeitpflege finden Sie einen Pflegeplatz für Ihre Eltern, Kinder oder den Partner. Wir betreuen und pflegen sie für einige Tage oder Wochen fürsorglich und professionell. Unsere Pflegeeinrichtung befindet sich in Güstrow und ist offen für alle Pflegebedürftige, die im mittleren Mecklenburg wohnen. Wir freuen uns auf Sie!

Optimal für Nachsorge und große Entlastung für pflegende Angehörige

Unsere Kurzzeitpflege in Güstrow ist eine Pflegeeinrichtung, in der wir Ihren Angehörigen für eine begrenzte Zeit stationär aufnehmen können.

Sie ist immer für den Fall da, wenn man schnell einen Pflegeplatz braucht, weil die Pflege zu Hause vorübergehend nicht oder noch nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn Ihr Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung mehr Zuwendung und Pflege benötigt. Auch, wenn Sie nötige häusliche Pflege organisieren müssen oder auf einen Heimplatz im Pflegeheim warten bzw. wenn kein Pflegeplatz frei ist, ist die Kurzzeitpflege eine gute Alternative. Ebenfalls übernehmen wir für Sie die mobilisierende Pflege nach einem Rehabilitationsaufenthalt.

Mit der Kurzzeitpflege können Sie als pflegender Angehöriger auch viel leichter die häusliche Pflege mit beruflichen und privaten Dingen vereinbaren. Wenn Sie kurzfristig verhindert oder krank sind, unterstützen wir. In diesen Phasen ist Ihr Familienmitglied bei uns in guten Händen.

 

Herzliche Atmosphäre

Unsere Gäste werden in der Kurzzeitpflege rund um die Uhr von uns liebevoll betreut und gepflegt. Während Ihres Aufenthaltes genießen Sie soviel Komfort wie möglich und können verschiedene Angebote wahrnehmen, die entweder zu Hause auf dem Terminplan standen oder sie sich schon immer mal gewünscht haben.

Unser Angebot:

  • kompetente Grundpflege und medizinische Behandlungspflege
  • Plasmatherapie zur Wundversorgung möglich
  • abwechslungsreiche Angebote für die Tagesgestaltung
  • gesunde und schmackhafte Mahlzeiten im gemütlichen Aufenthaltsbereich
  • persönlicher Hausarzt, Frisör, Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Fußpfleger dürfen zur Behandlung in die Pflegeeinrichtung kommen
  • podologische Praxis für die medizinische Fußpflege unmittelbar neben der Kurzzeitpflege (in Planung)

Die Kurzzeitpflege ist vollständig barrierefrei. Die neun Einzel- und vier Doppelzimmer sind freundlich gestaltet und mit modernster Pflegetechnik ausgestattet.

Kurzzeitpflege, und danach?

Auch nach dem Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege sind wir gerne weiter für Sie da.

Unsere ambulanten Pflegedienste versorgen Ihre Angehörigen im Zuhause, wenn sie noch nicht oder nicht mehr so fit sind, und pflegerische Unterstützung benötigen. Auch vermitteln Ihnen unsere Pflegefachkräfte, wie sie selbst pflegen können und beraten rund um die Pflege. Unsere Pflegedienste sind im Umkreis von Bützow, Güstrow, Schwaan, Teterow und Röbel/Müritz unterwegs.

Sollte mehr Pflege nötig sein, vermitteln wir Ihnen einen Pflegeheimplatz in einem unserer Pflegeheime. Sie befinden sich in Güstrow, Malchin, Warin und Röbel/Müritz.Gerne beraten wir Sie in unseren Häusern zur vollstationären Pflege und helfen beim Pflegeantrag.

Ihre Ansprechpartnerin

Mandy Korth
Kurzzeitpflege
Mandy Korth

Platz der Freundschaft 14a
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1577

kurzzeitpflege.gue@diakonie-guestrow.de

Anfrage zur Kurzzeitpflege

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Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Wie erhalten wir einen Platz in der Kurzzeitpflege?

Melden Sie sich bitte einfach in unserer Einrichtung, entweder mit unserem Anmeldeformular oder telefonisch unter 03843 776 1577. Gemeinsam planen wir die nächsten Schritte. Bevor Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen stellen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Wer trägt die Kosten für die Kurzzeitpflege?

Im Rahmen der festgestellten Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege und Betreuung in der Kurzzeitpflege. Sie trägt die Kosten für acht Wochen im Jahr, die im Jahresverlauf verteilt werden können, und zahlt bis zu 1.612 Euro. Außerdem bestehen Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Wer übernimmt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung?

Die während der Kurzzeitpflege entstehenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen. Sie können sich diese aber von der Pflegekasse über den Entlastungsbeitrag (teilweise) erstatten lassen. Wer finanziell nicht in der Lage ist, den Eigenanteil selbst zu zahlen, kann einen Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme stellen.