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Physiotherapie

Sie haben Rückenschmerzen, eine Sportverletzung oder gestörte Bewegungsabläufe nach einem Schlaganfall? In unserer Praxis für Physiotherapie in Güstrow beraten und behandeln wir Kinder und Erwachsene bei orthopädischen, chirurgischen, neurologischen und vielen weiteren Erkrankungen.

Schmerzen lindern, Mobilität erhalten

Wer zu uns in die Praxis kommt, hat individuelle Beschwerden. Um diese erfolgreich behandeln zu können, machen wir uns ein komplettes Bild. Von unseren Patienten lassen wir uns die Krankheitsgeschichte erzählen, begutachten Haltung und Aufbau des Körpers, testen Bewegungs­ausmaß und Muskelkraft, ziehen die ärztlichen Befunde heran.

Die anschließende Therapie hat das Ziel, Beweglichkeit, Koordination, Kraft, Gleichgewicht sowie funktionelle Bewegungsabläufe am menschlichen Körper zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.

Dabei nutzen wir viele verschiedene Behandlungstechniken, die auf die individuellen Funktions-, Bewegungs- sowie Aktivitätseinschränkungen unserer Patienten abgestimmt sind, um deren Eigenaktivität zu fördern.

Dank ständiger Fort- sowie Weiterbildungen sind unsere Therapeuten stets auf dem neuesten Stand der Therapiemöglichkeiten.

Unser Behandlungsangebot

  • Krankengymnastik
  • Wärmetherapie mittels Fango/ Kältetherapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Manuelle Therapie
  • Klassische Massagetherapie
  • Kinesio-Taping

Mit diesen Behandlungen helfen wir Ihnen beispielsweise

  • bei orthopädischen Erkrankungen (nach Bandscheibenvorfällen, bei Fußdeformitäten, Schultererkrankungen)
  • bei neurologischen Erkrankungen (nach Schlaganfällen, bei Mb. Parkinson, Polyneuropathie)
  • bei internistischen Erkrankungen (nach Herzinfarkten, Lungenentzündungen)
  • in der Traumatologie (nach Frakturen, Amputationen)
  • in der Gynäkologie (Rückbildungsgymnastik, bei Inkontinenz)

sowie bei vielen weiteren Erkrankungen.

Termine & Anmeldung

Physiotherapie
Physiotherapeutische Praxis

Fragen und Antworten

Was muss ich zum ersten Physiotherapie-Termin mitbringen?

Vor Behandlungsbeginn benötigen wir eine Verordnung vom Kinder-, Haus-, oder Facharzt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die physiotherapeutische Praxis aufzusuchen, ist auch eine Verordnung zum Hausbesuch möglich.

Wer bezahlt die Behandlung?

Die Behandlungskosten trägt bis zum 18. Lebensjahr Ihre Krankenkasse. Wer als Erwachsener keine Zuzahlungsbefreiung hat, muss sich an den Behandlungskosten beteiligen mit zehn Euro pro Verordnung und zuzüglich zehn Prozent des Rezept-Wertes..