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Integrationshilfe

Lernen, Mittagspause, zum Sport umkleiden oder den Tag in der Kita bewältigen – diese ganz alltäglichen Dinge sind für Ihr Kind nicht selbstverständlich? Als Integrationshelfer begleiten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf dort, wo sie Hilfe benötigen: in Kita, Hort, Schule, im Studium und bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld.

Begleitung im Alltag – individuell, verlässlich, nah am Menschen

Hilfe in der Schule und im Studium

Nicht allen Kindern und Jugendlichen fällt es leicht, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Lernen, soziale Kontakte, Pausen oder Übergänge können schnell zur Überforderung werden. Unsere Integrationshelferinnen und Integrationshelfer geben im Alltag Orientierung, Struktur und Unterstützung. Ziel unserer Integrationshilfe ist es, Teilhabe zu ermöglichen, Selbstständigkeit zu fördern und Sicherheit zu geben.

Unser Angebot der Integrationshilfe richtet sich an Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen.

  • Kitas
  • Horte
  • Regel- und Förderschulen
  • weiterführende Schulen und Hochschulen
  • ergänzend zum häuslichen Umfeld, z.B. zum Beziehungsaufbau oder zur Vorbereitung auf Kita und Schule

Was leisten Integrationshelfer und Integrationshelferinnen?

Integrationshilfe - Wir sind da
  • Wiederholen und vereinfachtes Erklären von Lerninhalten
  • Strukturierung des Kita-, Hort- und Schulalltags
  • Begleitung in Pausen-, Übergangs- und Krisensituationen
  • Unterstützung bei Kommunikation und Konflikten
  • Schaffen von Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden
  • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen
  • Medizinische Behandlungspflege und Unterstützung

Beziehung als Grundlage

Ein vertrauensvoller Beziehungsaufbau ist die Grundlage unserer Arbeit. Gerade für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf ist eine konstante Bezugsperson entscheidend. Daher kann Integrationshilfe nach Absprache auch zeitweise im häuslichen Umfeld stattfinden.

Gemeinsam gut begleitet

Unsere Integrationshelfer und Integrationshelferinnen arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen mit Eltern, pädagogischen Fachkräften, Therapeuten und dem zuständigen Kostenträger. Regelmäßiger Austausch und klare Absprachen stehen dabei im Mittelpunkt.

Unser Ziel

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen ihren Alltag möglichst selbstständig gestalten, soziale Beziehungen aufbauen und langfristig Teilhabe ohne dauerhafte Unterstützung erleben können.

Ihre Ansprechpartner

Melanie Ruetz
Beratung & Anfragen
Melanie Rütz
Teamleiterin
Integrationshilfe

Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
0151 11406128

melanie.ruetz@diakonie-guestrow.de

Beratung & Anfragen
Christian Wiese
Teamleiter
Integrationshilfe

Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
0151 11406222

Fragen und Antworten

Wie ist der Weg zur Integrationshilfe?

Die Integrationshilfe ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Die Voraussetzung dafür, dass wir in der Schule begleiten, ist das die Eltern zunächst einen Antrag auf Eingliederungshilfe/Schulbegleitung beim zuständigen Sozialamt ihres Landkreises stellen.

Zum Antrag

Wann beginnt die Integrationshilfe und wie geht es weiter?

Wenn der Antrag genehmigt wurde, startet unsere Zusammenarbeit mit einem ersten Treffen zwischen den Eltern und der Teamleiterin der Integrationshilfe, in dem die individuellen Hilfen besprochen werden. Wir finden danach den passenden Integrationshelfer für das Kind/den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen und vereinbaren ein Kennenlernen. Dabei werden dann organisatorische Dinge geklärt, Kontakte und Erreichbarkeit besprochen und anschließend der Kontakt zur Schule aufgenommen. 

Wie lange begleiten Sie ein Kind?

In der Regel gilt der Antrag der Eingliederungshilfe/Schulbegleitung für ein Jahr. Besteht der Bedarf an Schulbegleitung darüber hinaus, stellen Sie erneut einen Antrag. Wie lange ein Kind Hilfe im Schulalltag benötigt, kann sehr unterschiedlich sein – von ein bis zwei Jahren bis hin zum Schul- oder Studiumabschluss.