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Ihr Testament für einen guten Zweck

Anderen zu helfen, ist für viele eine Herzensangelegenheit. Mit einer Testamentsspende oder einer Schenkung können Sie für das vorsorgen, was Ihnen am Herzen liegt – über das eigene Leben hinaus! Sie können zum Beispiel für die Menschen, die wir pflegen und betreuen, viel Gutes bewirken.

Wie wäre es, andere glücklich zu machen?

Wen möchte ich mit meinem Erbe bedenken? Was kann ich Gutes tun mit meinem Vermögen? Welche Werte möchte ich über mein Leben hinaus weitergeben?

Haben auch Sie sich schon diese Fragen gestellt? Nur, wenn Sie ein Testament verfassen, haben Sie die Möglichkeit auch gemeinnützige Organisationen wie unsere mit einer Spende zu unterstützen. Wie Sie das Testament gestalten, ist Ihre ganz persönliche Angelegenheit, die Sie rechtssicher mit einem Notar formulieren können. Die einen haben keine Kinder und Verwandten und möchten ihr Vermögen für einen guten Zweck spenden. Andere möchten nicht nur Familie und Nahestehende mit ihrem Erbe versorgen, sondern auch Menschen helfen, die Unterstützung benötigen.

Mit Ihrer Spende per Testament unterstützen Sie unsere soziale Arbeit. Sie helfen Kindern in eine bessere Zukunft oder schenken schwer kranken Menschen einen würdevollen Abschied aus dem Leben.

„Die Liebe gehört zu mir wie der Glaube.“

„Die Liebe gehört zu mir wie der Glaube.“

Johann Hinrich Wichern (1808 - 1881), deutscher evangelischer Theologe, Gründer der Inneren Mission der Evangelischen Kirche, des Rauhen Hauses in Hamburg

Was kann Ihr Erbe bewirken?

Hilfe für unheilbar kranke Menschen

In Güstrow errichten wir ein Hospiz für erwachsene Menschen, die eine schwere Erkrankung haben und die nicht mehr geheilt werden können. Es wird ein Ort der Fürsorge, an dem Sterbenskranke und ihre Familienangehörigen in Würde und Geborgenheit von uns begleitet werden und Abschied nehmen können.

Mit dem Hospiz kommen wir dem Wunsch vieler Menschen nach, ihren letzten Lebensabschnitt wohlbehütet zu verbringen. Wir geben ihnen Ruhe in privater Atmosphäre, pflegen sie professionell mit qualifizierter Schmerztherapie und Symptomkontrolle nach neuesten medizinischen Kenntnissen. Wenn jemand sehr krank ist und sterben wird, ist das für die ganze Familie eine sehr belastende und schwierige Situation, weshalb wir auch eine psychische, soziale, seelsorgerische und spirituelle Begleitung für die Sterbenden, ihre Familien und Freunde bieten.

Sie können die wertvolle Arbeit unseres Hospizes mit Ihrer Testamentsspende unterstützen. Der Neubau, für den im Spätsommer 2021 der erste Spatenstich gesetzt werden soll, und der dauerhafte Betrieb ist auf Spendenmittel angewiesen.

Essen und Zeit für Kinder

Jeden Tag ein gesundes, warmes Essen ist leider für viele Kinder keine Selbstverständlichkeit. Wir setzen uns mit unserem Projekt Kinder-Mahl-Zeit deshalb dafür ein, dass Schulkinder in Güstrow jeden Tag eine warme Mahlzeit bekommen und lernen, was es heißt, gesund zu essen.

Vor allem in der Güstrower Südstadt sind wir mit unserem Projekt unterwegs. In Schulen und Jugendclubs kochen wir gemeinsam mit den Kindern aus frischen Lebensmitteln ein schmackhaftes Mittagessen, bereiten ein gesundes Frühstück für den nächsten Tag vor und reden miteinander über das, was sie erlebt haben oder sie bedrückt. Das alles kennen sie von zu Hause nicht. Viele ernähren sich falsch, gehen ohne Essen aus dem Haus, haben Hunger in der Schule und zuhause nicht die Gelegenheit, ihre Sorgen und Probleme anzusprechen.

Ihre Hilfe ist wichtig, denn nur mit der Unterstützung vieler engagierter Spender können wir etwas gegen den Hunger und die ungesunde Ernährung von Schulkindern tun. Ihre Testamentsspende kommt direkt bei den Schulkindern an!

Wissenswertes zum Vererben oder Schenken für den guten Zweck

Erbeinsetzung

Erbeinsetzung

Sie haben keine nahen Angehörigen oder diese sind bereits ausreichend abgesichert? Dann können Sie auch gemeinnützige Organisationen bzw. Hilfsorganisationen als Erben einsetzen. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag setzen die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, außer Kraft und ermöglichen, den Nachlass individuell zu regeln. Dabei garantiert der Gesetzgeber Ehepartnern, Kindern, Adoptivkindern und Eltern ihren Anspruch auf den Pflichtteil.

Vermächtnis

Vermächtnis

Sie möchten mit einem Teil Ihres Vermögens einen guten Zweck fördern? Dann können Sie einer Hilfsorganisation einen bestimmten Vermögensgegenstand als Vermächtnis zuwenden. Zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie. Während ein Erbe als Rechtsnachfolger unmittelbar in Ihre Rechte und Pflichten eintritt und damit Eigentümer Ihres gesamten Nachlasses wird, wendet sich die Hilfsorganisation an Ihren Erben, um den vermachten Gegenstand zu erhalten.

Bildnachweis: istockphotos.com / RichLegg

Schenkung

Schenkung

Schon zu Lebzeiten haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass langfristig und sinnstiftend zu regeln. Mit einer Schenkung können Sie sicherstellen, dass bestimmte Vermögensgegenstände an die von Ihnen vorgesehene Hilfsorganisation gehen.

(Bildnachweis: istockphotos.com / fizkes)

Auch kleine Beträge können Großes bewirken!

Auch kleine Beträge können Großes bewirken!

Mit einem Testament können Sie auch bei kleinem Vermögen etwas Gutes bewirken und für das vorsorgen, was Ihnen am Herzen liegt. Schon 500, 1000 oder 2000 Euro unterstützen wirksam die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen.

Es hilft, wenn Sie uns nichts verraten ...

Es hilft, wenn Sie uns nichts verraten ...

Wir sind sehr dankbar, falls Sie sich entscheiden, die Diakonie Güstrow testamentarisch zu bedenken. Als gemeinnützige Organisation sind wir bei testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen gänzlich von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit, sodass Ihr Vermögen vollständig den Menschen zugute kommt, denen Sie helfen möchten.

Wir bitten Sie aber, uns nicht mitzuteilen, dass Sie eine Testamentsspende an uns planen. Nur wenn wir keine Kenntnis erlangen, wird Ihre letztwillige Verfügung wirksam und dürfen wir Ihr Erbe oder Ihre Schenkung ohne Vorbehalte annehmen (§ 6 EQG MV). Für eine rechtliche Beratung empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem Fachanwalt für Erbrecht aufzunehmen.

Wir versichern Ihnen, dass es uns ein Anliegen ist, Ihren letzten Willen ganz nach Ihren Vorstellungen umzusetzen.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu unseren Projekten!

Christoph Kupke
Hospiz
Christoph Kupke
Vorstand
Diakonie Güstrow e.V.

Platz der Freundschaft 14 c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1005
Telefax: 03843 776 109901

christoph.kupke@diakonie-guestrow.de

Kozik, Björn
Projekt Kinder-Mahl-Zeit
Björn Kozik
Bereichsleiter Behindertenhilfe und Kinder, Jugend und Familie
Wichernhof OT Dehmen
Ronald Janda
Projekt Kinder-Mahl-Zeit
Ronald Janda
Projektleiter Kinder-Mahl-Zeit

Pfahlweg 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1353

ronald.janda@diakonie-guestrow.de