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Neues Basiskonto für alle

21.06.16 Allgemein

Ein Leben ohne Girokonto ist eigentlich kaum möglich. Trotzdem blieb in Deutschland zuletzt bis zu einer Million Menschen der Zugang zu einem eigenen Konto verwehrt. Nur weil sie arm und überschuldet sind, keinen festen Wohnsitz oder als Flüchtlinge kein gesichertes Aufenthaltsrecht haben. Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) zum 19. Juni 2016 soll Schluss sein mit dieser Diskriminierung. Nunmehr hat jeder volljährige Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto.

Damit haben auch überschuldete Menschen, Obdachlose, Asylsuchende und sogenannte Geduldete, also Flüchtlinge mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung, Anspruch auf ein Bankkonto. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann die Bank den Abschluss eines Basiskontovertrages ablehnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bereits ein Zahlungskonto bei einer anderen Bank besteht oder der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer Straftat gegen die Bank oder seine Mitarbeiter verurteilt worden ist. Einträge bei der Schufa hingegen sind kein Ablehnungsgrund.

Das Basiskonto ermöglicht alle grundlegenden Funktionen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und das Zahlungskartengeschäft, also das bargeldlose Bezahlen. Inhaber von Basiskonten dürfen gegenüber anderen Kontoinhabern nicht benachteiligt werden. Das Kreditinstitut kann angemessene Gebühren verlangen.

Wer ein Basiskonto eröffnen möchte, nutzt das dafür vorgesehene Formular. Dieses ist unter anderem bei jedem Kreditinstitut oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhältlich. Wenn die erforderlichen Unterlagen durch den Antragsteller beigebracht werden, muss die Kontoeröffnung innerhalb von zehn Geschäftstagen erfolgen.

Grundsätzlich ist die Eröffnung eines Basiskontos bei allen Banken möglich. Diese werden durch die BaFin überwacht. Im Falle einer Ablehnung können sich Betroffene zwecks Überprüfung an die BaFin wenden. Auch hierfür gibt es ein einfach gehaltenes Formular.

Fragen zum Thema Basiskonto beantworten gern die Mitarbeiter der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Diakonie Güstrow. Sie sind erreichbar in der Eisenbahnstraße 18, Güstrow, Telefon: (03843) 776736 oder schuldnerberatung@diakonie-guestrow.de. Allgemein sind Beratungen ohne Termin immer donnerstags von 9:00 bis 12:30 Uhr möglich.

Ihr Ansprechpartner

Torsten Ehlers
Presse & Medien
Torsten Ehlers
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1040

presse@diakonie-guestrow.de