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Jetzt schon nach drei Jahren schuldenfrei

14.01.21 Allgemein

Am 1. Juli 2020 legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vor. Ein halbes Jahr später trat dieses Gesetz in Kraft. Schuldner werden nun (rückwirkend bis zum Oktober 2020) nach drei, statt wie bisher nach sechs Jahren, schuldenfrei sein. Diese Änderung der Insolvenzordnung war nötig - auch um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmer und Verbraucher deckeln zu können.

„Viele Klienten haben auf diesen Moment mit ihrem Insolvenzantrag gewartet. Es war zwar schon klar, dass das Gesetz kommen soll, nur wusste niemand, wann genau. Schließlich ist es für die betroffenen Ratsuchenden ein erheblicher Unterschied, ob sie nach sechs oder bereits nach drei Jahren von ihren Schulden befreit werden und einen wirtschaftlichen Neuanfang starten können“, weiß die Güstrower Schuldnerberaterin Annett Campehl. Der Verfahrensstau, der durch monatelanges Zurückhalten von Insolvenzanträgen zustande kam, ist deutlich zu spüren. „Wir sind gespannt, ob mehr Betroffene als bisher sich zukünftig für eine Insolvenz entscheiden werden“, so Campehl.

Die beiden Schuldnerberaterinnen der Diakonie Güstrow begrüßen die Neuregelung und freuen sich für ihre Klienten, die oft unverschuldet in Notlage geraten sind. Gerade wegen der finanziellen Einbußen, welche sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden seien, gehen die Beraterinnen von einer steigenden Überschuldung aus. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sei daher nicht nur ein Signal sondern eine angemessene praktische Unterstützung für die Betroffenen.

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