Eigentlich mit Freude hatten Diakonie und DRK Kreisverband in Güstrow die jüngste Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern zur angeblichen Planungssicherheit für soziale und gesundheitliche Beratungsangebote aufgenommen. „Wir kommen weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung hin zur mehrjährigen Leistungsvereinbarung“, konstatiert Sozialministerin Stephanie Drese in diesem Schreiben. „Diese Aussage korrespondiert aber leider überhaupt nicht mit der uns vorgelegten Richtlinie zur finanziellen Förderung der Beratungsstellen im Landkreis Rostock“, zeigt sich Peter Struve, Vorstand des DRK Güstrow, verwundert.
Am vergangenen Mittwoch, 8. September, hatte der Landkreis die Träger der Beratungsstellen zu einem Gespräch über die neuen Richtlinien, die nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) ab dem 1. Januar 2022 zur Umsetzung kommen, geladen. Gerade die weiterhin bestehende Planungsunsicherheit hatten Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie, die hinsichtlich der Schuldnerberatung kooperieren, bei diesem Treffen scharf kritisiert. Nach wie vor sei hier von einer einjährigen Projektförderung die Rede. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Klienten keine Verbesserung. „Wir fordern das Planungssicherheit für die Beratungsangebote für jeweils mindestens fünf Jahre besteht“, macht Peter Struve deutlich. „Besonders unsere Klienten benötigen die Sicherheit, dass wir sie weiterhin unterstützen und auch im nächsten Jahr noch durch diese schwierige Lebenslage führen“, erklärt Simone Obermann, Leiterin der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung des DRK Güstrow.
Neben der weiterhin fehlenden Planungssicherheit zeigt sich der DRK-Vorstand auch mit der ab 2022 in Aussicht gestellten finanziellen Ausstattung der Beratungsstellen unzufrieden: „Dieses Angebot vorzuhalten ist Landesaufgabe, das steht schon im ersten Satz des WoftG und dennoch werden die Träger durch die unzureichende Förderung, die kurzen Förderperioden und die erst im laufenden Jahr erfolgenden Bewilligungen regelmäßig zu Bittstellern – das geht so nicht.“ Das DRK Güstrow und die Diakonie fordern daher die Bewilligung der Fördermittel zum 31. März des laufenden Jahres für das Folgejahr, einen Förderumfang durch Land und Landkreis, der 95 Prozent der Gesamtausgaben beträgt, sowie die Auszahlung der bewilligten Mittel zum Jahresersten. In Kooperation mit der Diakonie Güstrow wendet sich der DRK Kreisverband Güstrow in dieser Sache nun an die Vorsitzenden der Fraktionen des Landkreises. „Wir sind mit der uns vorgelegten Richtlinie nicht einverstanden und hoffen auf Unterstützung“, betonen Peter Struve und Christoph Kupke. Gemeinsam fordern die beiden Träger eine Nachbesserung der Richtlinie bis zu ihrem voraussichtlichen Beschluss im Kreistag am 27. Oktober.
Für Rückfragen stehen Diakonie und DRK gleichsam zur Verfügung. Gerne nehmen wir auch in einem gemeinsamen Pressetermin Stellung zur aktuellen Lage der Beratungsstellen.
Pressestelle der Diakonie Güstrow:
Torsten Ehlers
Telefon: 03843 7761040
E-Mail: torsten.ehlers@diakonie-guestrow.de
Pressestelle des DRK Kreisverbands Güstrow:
Caroline Awe
Telefon: 03843 27799840
E-Mail: c.awe@drk-guestrow.de