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Schwerbehindertenausweis Antragstellung und was dann?

09.03.20 Selbsthilfegruppen

Die Güstrower Selbsthilfegruppe „Menschen mit chronischen Schmerzen“ lädt Interessierte am 26. März um 18:00 Uhr herzlich zu einem Vortrag ein. Heike Norda, ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht Schleswig und Vorsitzende der Patientenorganisation SchmerzLOS e. V., informiert über mögliche Fallstricke bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises. Die kostenfreie Veranstaltung findet im Versammlungsraum des Güstrower KMG Klinikums (Foyer rechts), Friedrich Trendelenburg Allee 1, statt. „Menschen gelten als schwerbehindert, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Die geltende Versorgungsmedizin Verordnung sieht vor, dass dabei vor allem die Funktionseinschränkungen bewertet werden. Allerdings werden bei mehreren Erkrankungen die einzelnen GdB Werte nicht addiert“, erklärt Heike Norda. „Gerade Menschen mit chronischen Schmerzen sind in dem Antragsverfahren oft benachteiligt, weil Schmerzen weder messbar noch diagnostisch aufzuspüren sind. Darum sind auch chronische Schmerzen noch nicht in der Versorgungsmedizin Verordnung abgebildet, obwohl sie bereits als eigenständige Krankheit anerkannt sind.“

Kontakt

Ansprechpartner_Andrea_Bentzien
Güstrow/Bützow/Teterow
Andrea Bentzien
Koordinatorin
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS)

Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
Telefon: +49 (0)3843 776 1037
Telefax: +49 (0)3843 776 109937

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